Hygienevorschriften im Kosmetikstudio zu Corona-Zeiten

 



Hier können Sie sich über alle Hygienemaßnahmen informieren. Grundlage dafür sind die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard von der BGW für Kosmetikstudios.


  • Ab dem 3.4.22 ist die Maskenpflicht aufgehoben. Es muss auch kein 3G / 2G Nachweis erbracht werden.

  • Ich werde während der gesamten Behandlung eine FFP2 Maske tragen. 

  • Vor der Behandlung wasche und desinfiziere ich meine Hände.
  • Kund*Innen, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen nicht behandelt werden! Bitte denken Sie an eine frühzeitige Absage.

  • Um die Konzentration von Viren und Bakterien der Raumluft möglichst  gering zu halten, verwende ich einen Luftreiniger und lüfte den Raum regelmäßig. 

  • Nach jeder Behandlung werden die Kontaktflächen desinfiziert.

  •  Die Behandlungsliege wird nach jeder Behandlung neu eingedeckt. 

  • Für jede Behandlung werden frische Handtücher und Kompressen verwendet.

  • Alle Geräte und Werkzeuge die verwendet werden, werden fachgerecht desinfiziert oder sterilisiert.

Habe Sie Fragen? 
Gerne können Sie sie mir persönlich oder im Kommentarfeld stellen.

 



 





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