Hygienevorschriften im Kosmetikstudio zu Corona-Zeiten
Hier können Sie sich über alle Hygienemaßnahmen informieren. Grundlage dafür sind die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
von der BGW für Kosmetikstudios.
- Ab dem 3.4.22 ist die Maskenpflicht aufgehoben. Es muss auch kein 3G / 2G Nachweis erbracht werden.
- Ich werde während der gesamten Behandlung eine FFP2 Maske tragen.
- Vor der Behandlung wasche und desinfiziere ich meine Hände.
- Kund*Innen, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen nicht behandelt werden! Bitte denken Sie an eine frühzeitige Absage.
- Um die Konzentration von Viren und Bakterien der Raumluft möglichst gering zu halten, verwende ich einen Luftreiniger und lüfte den Raum regelmäßig.
- Nach jeder Behandlung werden die Kontaktflächen desinfiziert.
- Die Behandlungsliege wird nach jeder Behandlung neu eingedeckt.
- Für jede Behandlung werden frische Handtücher und Kompressen verwendet.
- Alle Geräte und Werkzeuge die verwendet werden, werden fachgerecht desinfiziert oder sterilisiert.
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Gerne können Sie sie mir persönlich oder im Kommentarfeld stellen.
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